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   LSG Baden-Württemberg, 14.07.2011 - L 10 U 4079/10   

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https://dejure.org/2011,124284
LSG Baden-Württemberg, 14.07.2011 - L 10 U 4079/10 (https://dejure.org/2011,124284)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.07.2011 - L 10 U 4079/10 (https://dejure.org/2011,124284)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Juli 2011 - L 10 U 4079/10 (https://dejure.org/2011,124284)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.07.2011 - L 10 U 4079/10
    Nach ständiger Rechtsprechung müssen im Unfallversicherungsrecht die anspruchsbe-gründenden Tatsachen, nämlich die versicherte Tätigkeit, die schädigende Einwirkung (Arbeitsunfall bzw. Berufskrankheit) und die als Unfallfolge geltend gemachte Gesundheitsstörung erwiesen sein, d. h. bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens muss der volle Beweis für das Vorliegen der genannten Tatsachen als erbracht angesehen werden können (vgl. u. a. BSG, Urteil vom 30.04.1985, 2 RU 43/84 in SozR 2200 § 555a Nr. 1).

    Hingegen genügt hinsichtlich des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und der schädigenden Einwirkung (haftungsbegründende Kausalität) sowie der schädigenden Einwirkung und der Erkrankung (haftungsausfüllende Kausalität) eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (vgl. BSG, Urteil vom 30.04.1985, a.a.O.); das bedeutet, dass bei vernünftiger Abwägung aller wesentlichen Gesichtspunkte des Einzelfalls mehr für als gegen einen Ursachenzusammenhang sprechen muss, wobei dieser nicht schon dann wahrscheinlich ist, wenn er nicht auszuschließen oder nur möglich ist (vgl. BSG, Urteil vom 02.11.1999, B 2 U 47/98 R in SozR 3-1300 § 48 Nr. 67; Urteil vom 02.05.2001, B 2 U 16/00 R in SozR 3-2200 § 551 Nr. 16).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.07.2011 - L 10 U 4079/10
    Für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls ist erforderlich (BSG, Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 17), dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente.
  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 31/02 R

    Arbeitsunfall - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.07.2011 - L 10 U 4079/10
    Die MdE richtet sich nach dem Umfang der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem Gesamtgebiet des Erwerbslebens (so jetzt ausdrücklich § 56 Abs. 2 Satz 1 SGB VII, mit dessen Inkrafttreten die früheren Kriterien zur Bemessung der MdE nach der RVO übernommen worden sind, vgl. BSG, Urteil vom 18.03.2003, B 2 U 31/02 R).
  • BSG, 21.09.2010 - B 2 U 3/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - Versicherungsfall vor dem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.07.2011 - L 10 U 4079/10
    Leistungen sind in diesem Sinne zu dem Zeitpunkt "erstmals festzusetzen", zu dem die Voraussetzungen des jeweiligen Anspruchs erfüllt sind; unerheblich ist, wann der entsprechende Verwaltungsakt ergeht (BSG, Urteil vom 21.09.2010, B 2 U 3/10 R).
  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verletztenrente - Einfrieren der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.07.2011 - L 10 U 4079/10
    Hingegen genügt hinsichtlich des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und der schädigenden Einwirkung (haftungsbegründende Kausalität) sowie der schädigenden Einwirkung und der Erkrankung (haftungsausfüllende Kausalität) eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (vgl. BSG, Urteil vom 30.04.1985, a.a.O.); das bedeutet, dass bei vernünftiger Abwägung aller wesentlichen Gesichtspunkte des Einzelfalls mehr für als gegen einen Ursachenzusammenhang sprechen muss, wobei dieser nicht schon dann wahrscheinlich ist, wenn er nicht auszuschließen oder nur möglich ist (vgl. BSG, Urteil vom 02.11.1999, B 2 U 47/98 R in SozR 3-1300 § 48 Nr. 67; Urteil vom 02.05.2001, B 2 U 16/00 R in SozR 3-2200 § 551 Nr. 16).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R

    Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - arbeitstechnische Voraussetzung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.07.2011 - L 10 U 4079/10
    Hingegen genügt hinsichtlich des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und der schädigenden Einwirkung (haftungsbegründende Kausalität) sowie der schädigenden Einwirkung und der Erkrankung (haftungsausfüllende Kausalität) eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (vgl. BSG, Urteil vom 30.04.1985, a.a.O.); das bedeutet, dass bei vernünftiger Abwägung aller wesentlichen Gesichtspunkte des Einzelfalls mehr für als gegen einen Ursachenzusammenhang sprechen muss, wobei dieser nicht schon dann wahrscheinlich ist, wenn er nicht auszuschließen oder nur möglich ist (vgl. BSG, Urteil vom 02.11.1999, B 2 U 47/98 R in SozR 3-1300 § 48 Nr. 67; Urteil vom 02.05.2001, B 2 U 16/00 R in SozR 3-2200 § 551 Nr. 16).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.07.2015 - L 8 U 2341/14
    Dagegen legte der frühere Prozessbevollmächtigte des Klägers Berufung zum LSG ein (L 10 U 4079/10), zu deren Begründung er vortrug, das zutreffende Gewicht der Halbschale sei bislang nicht berücksichtigt worden.

    Schließlich hätte das SG nicht durch Gerichtsbescheid entscheiden dürfen, da der Kläger damit nicht einverstanden gewesen sei (Bl. 1 bis 3, 8 bis 14, 23 bis 25 sowie 31 bis 32 der LSG-Akte L 10 U 4079/10).

    Eine Differenzierung zu zurückliegenden traumatischen Ereignissen von vor über 20 Jahren sei, sofern Frakturen ein gewisses Maß der Zerstörung von anatomischen Strukturen nicht überschreiten würden, nicht möglich (Bl. 37 bis 39 der Akte L 10 U 4079/10).

    Im Übrigen beschreibe Dr. Ha. als letztlich für die Bewertung der MdE maßgebliche Folge der Schädigung der HWS nichts anderes als Dr. F ... Diese Folge rechtfertige jedoch, wie schon von Dr. F. beschrieben, lediglich eine MdE von 10% (Bl. 48 bis 58 der Akte L 10 U 4079/10).

    Die dagegen eingelegte Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision verwarf das Bundessozialgericht mit Beschluss vom 10.10.2011 als unzulässig (Bl. 66 der Akte L 10 U 4079/10).

    Damit habe sich das LSG in seinem Urteil vom 14.07.2011 (L 10 U 4079/10) ausführlich auseinandergesetzt.

    Der Kläger hat seinem Schreiben ein Gutachten des MDK über die Begutachtung vom 01.07.1991, einen Arztbrief des Orthopäden Herr R. vom 17.06.1991, einen Arztbrief von Dr. De. vom 17.04.1996, ein Schreiben der B. GEK vom 16.07.2014, Arztbriefe des Neurochirurgen Dr. Be. vom 05.07.2011 und 20.05.2014, einen Arztbrief des O. Klinikums O.-G. vom 18.05.2010, einen teilweise unleserlichen Arztbrief des Neurozentrums des Universitätsklinikums F. , einen ärztlichen Befundbericht der Gelenkklinik G. vom 08.12.2009, eine ärztliche Bescheinigung der Gelenkklinik G. vom 10.09.2010, die vom LSG in der Sache L 10 U 4079/10 eingeholte Aussage des sachverständigen Zeugen Dr. Ha. vom 23.02.2011, einen Arztbrief des Orthopäden Dr. F. vom 15.07.1994, ein ärztliches Attest des Allgemeinmediziners Dr. T. vom 19.01.1994 sowie einen Arztbrief der HNO-Praxis Dres.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsakten (Band I bis IV), auf die Prozessakten des SG Freiburg im Verfahren S 9 U 985/13 sowie auf die Akten des Landessozialgerichts Baden-Württemberg in den Verfahren L 1 U 3827/04, L 10 U 4079/10 und L 8 U 2341/14 verwiesen.

    Soweit der Kläger behauptet, das Gewicht der Halbschale sei unzutreffend zu gering bewertet worden, so ist dieser Sachvortrag nicht neu und zuletzt vom Landessozialgericht Baden-Württemberg im Urteil vom 14.07.2011 (L 10 U 4079/10; S. 8) erschöpfend behandelt worden.

    Soweit der Kläger zum wiederholten Male vorträgt, es sei bei dem Arbeitsunfall zu einer Schädigung der Halswirbelkörper gekommen, verweist der Senat auf die ausführlichen Ausführungen im Urteil des 10. Senats in der Sache L 10 U 4079/10 vom 14.07.2011, S. 8 und 9, denen sich der Senat nach eigener Überprüfung vollumfänglich anschließt.

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